
Wann? Montag 13.3.17 um 13:30 Uhr
Wo? Hinterm Rathaus, 45239 Essen, Deutschland
SICHERHEIT UND ORDNUNG IM STADTGEBIET!
WANN IST DAS VORTÄUSCHEN EINER NOTLAGE KUNST?
BIST DU EIN ARMER HUND?
IST DEINE MUSIK NUR KATZENJAMMER?
Am 15.2.2017 verabschiedete der Rat der Stadt Essen mehrheitlich eine Neuregelung der „Allgemeinen Verhaltenspflicht auf Verkehrsflächen und in Anlagen § 3“. Dort heißt es nun:
„Auf Verkehrsflächen und in Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, andere mehr als nach den Umständen vermeidbar, zu gefährden, zu schädigen, zu behindern oder erheblich zu belästigen oder die Benutzung der Verkehrsflächen und Anlagen vereitelt oder beschränkt, insbesondere durch: […] das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlichen Notlagen, das stille, passive Betteln unter Zuhilfenahme von Kindern und Tieren, das Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen.“
Wir laden alle, die schonmal Kunst gemacht oder vorgetäuscht haben und alle, die das mal probieren wollen ein, sich am 13.3. um 13.30 hinterm Rathaus der Stadt Essen zu treffen und auf diese Neuregelung zu reagieren. Der öffentliche Raum muss Kunstspielplatz bleiben und was eine Kunstvortäuschung ist, liegt keineswegs im Ermessen des Rates der Stadt Essen oder der Menschen, die diese Neu-Regelung umsetzen sollen.
Wir solidarisieren uns mit den Menschen, die mit dieser Regelung aus der Innenstadt vertrieben werden sollen, um den ungestörten Konsumismus zu gewährleisten.
Die Ratsvorlage ist in Gänze hier nachzulesen: https://ris.essen.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok6KfyIiuLWsHTs4Qp0Oe.KavCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Neufassung_der_Ordnungsbehoerdlichen_Verordnung_zur_Aufrechterhaltung_der_oeffentlichen_Sicherheit_und_Ordnung_im_Stadtgebiet_Essen.pdf
Hier veröffentlicht die Stadt nun die gültige Verordnung:
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR101neu.pdf
Im Protokoll zu Ratssitzung der Ratsgruppe Schönerlinks kann man Weiteres nach lesen.
Unbedeutende Formulierungsänderungen anderer Abschnitte der neuen Ordnungsverfügung von den Grünen wurden im Rat angenommen. § 3 ist non nun an gültig, wie oben formuliert.